News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Grundgesetz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaPersonalsorgen bei der BF Hamburg163 Beiträge
AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen432367
Datum11.10.2007 11:37      MSG-Nr: [ 432367 ]168268 x gelesen
Infos:
  • 09.10.07 Artikel im Hamburger Abendblatt am 9.10.2007
  • 19.09.07 Presseerklärung beim Berufsverband Feuerwehr e.V.
  • 19.09.07 Löschzug ausser Dienst

  • Artikel 33 GG
    (4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

    (5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.



    Nach dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 4) ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Hintergrund dieser Regelung ist die besondere Pflichtenbindung dieser Personen. Sie wird vor allem dort verlangt, wo der Staat im Interesse der Allgemeinheit in Rechte und Pflichten des Einzelnen eingreifen muss, also bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Deshalb ist allgemein anerkannt, dass im Bereich der klassischen Eingriffsverwaltung (Polizei, Feuerwehr, Zoll- und Steuerverwaltung sowie Justizvollzug) grundsätzlich Beamtinnen und Beamte tätig sein müssen. Auch die Leitungsfunktionen in den obersten Bundes- und Landesbehörden und der Diplomatische Dienst werden mit Beamtinnen und Beamten besetzt.
    Quelle


    Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.806


    Personalsorgen bei der BF Hamburg - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt