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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache u. Verantwortung | 15 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Niedereschach - Kappel / Baden Württemberg | 432481 | ||
Datum | 11.10.2007 16:51 MSG-Nr: [ 432481 ] | 9513 x gelesen | ||
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Hallo, wenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? Sollte eine "Abgabe der Verantwortung" nicht möglich sein, welche Massnahmen sind dann zu ergreifen u. wie können diese durchgesetzt werden? Auch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist. Falls das Bundesland eine Rolle spielt, wäre ich an BaWü interessiert. Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten. MkG Markus Ketterer FF Niedereschach Abt. Kappel | ||||
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