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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenerstattung bei Tragehilfe etc. | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 432578 | ||
Datum | 11.10.2007 22:47 MSG-Nr: [ 432578 ] | 9965 x gelesen | ||
Hallo, bei uns gab es heute die Diskussion wer für die entstehenden Einsatzkosten aufkommt wenn die Feuerwehr vom Rettungsdienst zur Tragehilfe oder bei der Rettung einer adipösen Person alarmiert wird. Meiner Meinung handelt es sich um eine Menschenrettnung, ist also Aufgabe der Gemeinde => Feuerwehr. Daraus ergibt sich dann dass die Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleibt. Wie sieht es bei einer reinen Tragehilfe aus? Ich bin besonders an Antworten zur bayerischen Rechtslage interessiert, weil vermutlich Brandschutz- und Rettungsdienstgesetze der Länder da im Detail doch Unterschiede aufweisen. Grüsse Christian | ||||
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