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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenerstattung bei Tragehilfe etc.8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern432578
Datum11.10.2007 22:47      MSG-Nr: [ 432578 ]9965 x gelesen

Hallo,

bei uns gab es heute die Diskussion wer für die entstehenden Einsatzkosten aufkommt wenn die Feuerwehr vom Rettungsdienst zur Tragehilfe oder bei der Rettung einer adipösen Person alarmiert wird.

Meiner Meinung handelt es sich um eine Menschenrettnung, ist also Aufgabe der Gemeinde => Feuerwehr. Daraus ergibt sich dann dass die Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleibt. Wie sieht es bei einer reinen Tragehilfe aus?

Ich bin besonders an Antworten zur bayerischen Rechtslage interessiert, weil vermutlich Brandschutz- und Rettungsdienstgesetze der Länder da im Detail doch Unterschiede aufweisen.

Grüsse
Christian



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