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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8H., Bielefeld / NRW | 432651 | ||
Datum | 12.10.2007 13:25 MSG-Nr: [ 432651 ] | 10710 x gelesen | ||
Hallo , ducrch die neue Arbeistzeitverordnung NRW ( 24h Dienst in der 48h Woche) ist mir zu Ohren gekommen das ein Feuerwehrmann keinen 400 ? Job mehr nebenbei ausüben darf. Wie kann dieses sein, das es ja gesetzlich geregelt ist, dass jeder einen 400 ? Job nebenbei ausüben darf, solange er seine Amtlichen Pflichten nicht vernachlässigt . Hoffe auf eine spannende Diskussion... | ||||
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