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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400€ Job nebenbei??? | 6 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 432666 | ||
Datum | 12.10.2007 14:49 MSG-Nr: [ 432666 ] | 6026 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Eine Ausgestaltung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit sind die gesetzlich geforderten Ruhezeiten. Welchen umfang haben diese gesetzlich geforderten Ruhezeiten? Ich denke niemand wird wollen, das definiert wird was man in seiner freien Zeit tun und nicht tun darf? Bzw. was in seiner Freizeit als "Ruhezeit", "Erholungszeit", "nicht-arbeitszeit", "arbeitszeit", "Tätigkeit nicht im Sinne einer arbeit" gilt. Beispiel aus dem Leben: 12/12 Wechseldienst (Tag/Nacht) eines (hier allerdings Angestellten) mit einem 2 Monate altem Kind zuhause. Ist eine solche Nacht zuhause Ruhezeit? oder Doch eher keine Ruhe? Manuel | ||||
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