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RubrikTaktik zurück
ThemaFührungsorganisation / Führungsstruktur14 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW433070
Datum15.10.2007 08:22      MSG-Nr: [ 433070 ]7665 x gelesen

Geschrieben von Nico Peperin Baden Württemberg regelt das das Feuerwehrgesetz: der Einsatzleiter ist immer der Kommandant. Ist dieser oder sein Stellvertreter nicht vor Ort ist der Gruppenführer des ersten Löschfahrzeuges der Einsatzleiter bzw. die erste qualifizierte Führungsperson a.d.Einsatzstelle.

Und danach?
Übergabe der Führung?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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