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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren25 Beiträge
AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433222
Datum15.10.2007 21:49      MSG-Nr: [ 433222 ]9728 x gelesen

Hallo Alexander,

hier ist Obacht geboten! Bei der Verkehrsregelung handelt es sich auch in Bayern um eine "orginäre" Aufgabe der Polizeibehörden. Das heisst, selbst im Rahmen eines Amtshilfegesuchs ist es keiner anderen Behörde oder Organisation erlaubt regelnd in den Fahrzeugverkehr einzugreifen. Solange nix passiert gut. Wenn was passiert handelt es sich schnell um einen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" und das ist ein Straftatbestand!

Die StVO und entsprechende Regelungen sind Bundesrecht und das bricht Landesrecht...

Das Absperren (halb / ganzseitig) von Einsatzstellen ist der Feuerwehr zum Eigenschutz natürlich erlaubt. Streng genommen muss aber für die Auflösung der Absperrmaßnahme die Landes oder Kreispolizeibehörde hinzugezogen werden.


Grüße
Nico


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