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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad geh.Dienst: BI oder BOI???? | 9 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Greven / NRW | 434560 | ||
Datum | 23.10.2007 10:24 MSG-Nr: [ 434560 ] | 8131 x gelesen | ||
Hallo an alle, Mir ist etwas unklar. Und zwar bewerbe ich mich grade auf eine Stelle im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Die Stelle ist ausgeschrieben als "Brandinspektorenanwärter". Wenn ich sonst Stellenausschreibungen lese, dann steht da immer "Brandoberinspektorenanwärter". Also habe ich nachgelesen. Das hat mich aber noch mehr verwirrt. "Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande NRW (LVOFeu, von Dez. 1985)" §9: "...Der Bewerber wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Brandoberinspektorenanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt..." "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande NRW (VAPgD-Feu, von Mai 1986)" §4: "Die Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und führen die Dienstbezeichnung Brandinsektoranwärter /in" Ich habe bei der betreffenden BF zwar nachgefragt, und die sagen, dass das eigentlich BOI heißen sollte, aber in allen nachkommenden Briefen steht davon nichts. Überall steht "nur" BI. Werde das natürlich in meinem Vorstellungsgespräch fragen, aber ich wüsste jetzt schon gerne, warum sich zwei Verordnungen für NRW widersprechen oder was ich da falsch verstehe.... Danke, mit kameradschaftlichen Grüßen, Stefan | ||||
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