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RubrikTaktik zurück
ThemaVerbot schnellangriff75 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü435255
Datum25.10.2007 16:04      MSG-Nr: [ 435255 ]23855 x gelesen
Themengruppe:
  • Schnellangriff

  • Geschrieben von Ulrich CimolinoNicht direkt, es ist auch nicht direkt verboten aus dem 2. Stock aus dem Fenster zu springen...

    Nicht bei jedem Verein in D....

    Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

    (Soldatengesetz §17 Abs 4...)


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle




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