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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehr und Wehrersatzdienst im KatS28 Beiträge
AutorChri8s M8., Erfurt / Thüringen438571
Datum08.11.2007 18:01      MSG-Nr: [ 438571 ]12377 x gelesen

Hallo,
die BF Dresden hat folgendes unter Hinweise für Bewerber stehen: (als Voraussetzung)

- gesetzlich vorgeschriebener Wehr- oder Ersatzdienst ist abgeleistet (eine noch langfristige
Bindung in Einheiten des Katastrophenschutzes als Ersatzdienst ist nicht förderlich)

Ist das bei jeder BF so?

Ein Freund von mir hat sich mit 18 für den KatS (als Wehrersatzdienst) verpflichtet und wurde mit 19 bei der Polizei genommen, er muss seitdem nicht mehr zum KatS, da er befreit wurde.


Geht das bei der BF nicht?



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