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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Einsatzabschnittsbildung und Kanaltrennung - Wie am besten? | 59 Beiträge | ||
| Autor | Fran8k H8., Altenstadt / Hessen | 439072 | ||
| Datum | 11.11.2007 13:03 MSG-Nr: [ 439072 ] | 13577 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Tiedemann Aber ein Kreisausbilder Funk aus dem Wetteraukreis schreibt ja hier mit. Vielleicht kann er uns eine Anwort geben. Meinst du mich ?? Diese Kanalregelung bei uns im Kreis stammt aus dem Jahr 2002. Vorher waren lediglich 2 Betriebskanäle definiert (50 & 55) und sonst konnte wohl jeder machen was er will. 2003 wurde dann diese Kanalverteilung für den Kreis verbindlich vorgegeben. Warum darin allerdings ein Atemschutz/CSA Kanal definiert wurde weiss ich nicht. Ich weiss auch nicht wer diese Verteilung überhaupt definiert hat. Die Kreisausbilder waren´s nicht. Es wurden zwar den einzelnen Kanälen Funktionen zugeteilt, aber der Abschnittskanal als Variante genannt. Es ist also auch möglich sich an die Vorgabe des Kreises zu halten und trotzdem nur Abschnittskanäle (statt der Funktionskanäle) zu nutzen. Es wäre aber IMHO besser direkt Abschnittskanäle vorzugeben, z.B. 55=Abschnittskanal 1, 56=Abschnittskanal 2, usw. Ich werde das aber mal bei nächster Gelegenheit zur Sprache bringen. gruß, Frank Hetterich | ||||
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