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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholverbot bei BF und HA Kräften | 26 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 439376 | ||
Datum | 12.11.2007 16:41 MSG-Nr: [ 439376 ] | 10233 x gelesen | ||
Halöo zusammen, Bin zur Zeit bei der Überabreitung von Dienstanweisungen u.ä. Vielleicht kann mit jemand helfen zu begründen, was eigentlich völlig normal ist. Also wo steht gesetzlich verankert, das man im Dienst bei BF und HA Wachen während der Dienstzeit keinen Alkohol trinken darf? Und gibt es einen entsprechenden Text wie lange man vor Dienstbeginn keinen Alkohol zu sich nehmen darf? Ich meine, man kann dochn nicht eine Nacht durchmachen und durchsaufen, um 06:45 das letzte Bier in sich rein kippen und um 07:00 den Dienst beginnen. Um es klar zu sagen, meine Anfrage ist rein theoretisch . Es gibt keinen entsprechenden oder ähnlichen Vorfall. Aber irgendwo müsste doch das allgemeine Verhalten im Dienst gesetzlich geregelt sein. Kein Alkohol, keine Drogen usw. Wäre nett wenn ihr mir ein paar Quellen nennen könntet die ich in den allgemeinen Dienstanweisungen zitieren kann. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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