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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW439391
Datum12.11.2007 17:19      MSG-Nr: [ 439391 ]8019 x gelesen

Geschrieben von Detlef Maushakegilt das ab 22h vor Dienstantritt kein Alkohol mehr verzehrt werden darf
Ob das praktikabel ist, hängt vom jeweiligen Betrieb ab. Wenn der Dienst um 8 Uhr beginnt, habe ich andere Auswirkungen auf Alkoholstop um 22 Uhr, als wenn ich um 6 Uhr anfange zu arbeiten.
Außerdem kann man morgens noch so "voll" sein, das ein Dienst schwer möglich ist, auch wenn jemand sein letztes Bier um 20 Uhr getrunken hat. Von daher nicht ganz unproblematisch die Formulierung.


Viele Grüße
Marcus

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

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