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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit12 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg440396
Datum16.11.2007 11:44      MSG-Nr: [ 440396 ]7359 x gelesen

Ehrenamtlicher Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr schließt Arbeitslosigkeit nicht aus

Ein Bereitschaftsdienst als ehrenamtliches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr steht der Annahme von Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn sich der Versicherte in seiner Privatwohnung, nicht in einer Einrichtung der Feuerwache auf- und bereithält.

Das Landesssozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem einem Versicherten die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigert worden war. Der in Neuwied lebende Kläger war im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst der Stadt tätig und wohnte in einer von ihm gemieteten Wohnung neben der Feuerwache. Diese Wohnung war aus­schließlich für Feuerwehrleute vorgesehen und mit der Wache über eine Klingel verbunden. Etwa jeden dritten Tag wurde der Kläger zu Bereitschaftsdiensten von 16,30 Uhr bis 7,30 Uhr herangezogen. In dieser Zeit musste er in der Wohnung erreichbar sein. Außerdem nahm der Kläger rund 11 Stunden pro Woche an Feuerwehreinsätzen, Übungen und Schulungen teil. Er erhielt hierfür eine Aufwandsentschädigung von ca. 550 Euro pro Monat. Die Arbeitsagentur lehnte es ab, Arbeitslosengeld zu zahlen, weil der Kläger eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche ausübe. [...]

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MkG Jürgen Mayer

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