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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrenamtl. Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr & Arbeitslosigkeit | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 440396 | ||
Datum | 16.11.2007 11:44 MSG-Nr: [ 440396 ] | 7359 x gelesen | ||
Ehrenamtlicher Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr schließt Arbeitslosigkeit nicht aus Ein Bereitschaftsdienst als ehrenamtliches Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr steht der Annahme von Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn sich der Versicherte in seiner Privatwohnung, nicht in einer Einrichtung der Feuerwache auf- und bereithält. Das Landesssozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem einem Versicherten die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigert worden war. Der in Neuwied lebende Kläger war im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst der Stadt tätig und wohnte in einer von ihm gemieteten Wohnung neben der Feuerwache. Diese Wohnung war ausschließlich für Feuerwehrleute vorgesehen und mit der Wache über eine Klingel verbunden. Etwa jeden dritten Tag wurde der Kläger zu Bereitschaftsdiensten von 16,30 Uhr bis 7,30 Uhr herangezogen. In dieser Zeit musste er in der Wohnung erreichbar sein. Außerdem nahm der Kläger rund 11 Stunden pro Woche an Feuerwehreinsätzen, Übungen und Schulungen teil. Er erhielt hierfür eine Aufwandsentschädigung von ca. 550 Euro pro Monat. Die Arbeitsagentur lehnte es ab, Arbeitslosengeld zu zahlen, weil der Kläger eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche ausübe. [...] vollständiger Artikel auf Kostenlose Urteile MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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