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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440409
Datum16.11.2007 12:06      MSG-Nr: [ 440409 ]29815 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben von Jürgen HäfnerWie allerdings die Voraussetzungen zur Zwangsverpflichtung einzelner Bürger sind, konnte mir immer noch niemand beantworten?


    Dies ist in den Brandschutzgsetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

    Für Ba-Wü gilt, daß es keinen Unterschied gibt, ob Du freiwillig in die FF eintrittst, oder ob Du dienstverpflichtet wirst (nein, das hat nichts mit der Freistellung vom Grundwehrdienst über den KatS zu tun).



    § 11 FwG Baden-Württemberg
    Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr

    (1) Die Gemeinden können durch Satzung Gemeindeeinwohner zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 50. Lebensjahr zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten. Wer in mehreren Gemeinden wohnt, darf nur in der Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden, in der die Hauptwohnung liegt. Das Nähere, insbesondere Ausnahmen von der Feuerwehrdienstpflicht, Umfang und Dauer der Dienstverpflichtung sowie Rechte und Pflichten der Dienstverpflichteten, regelt die Satzung.

    (2) Die Dienstpflichtigen werden nach Maßgabe der Satzung durch schriftlichen Verpflichtungsbescheid für eine bestimmte Zeit zur Dienstleistung herangezogen. Nicht herangezogen werden sollen Feuerwehrdienstpflichtige,

    1. für die der Dienst in der Feuerwehr aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet oder
    2. die nach § 10 Abs. 2 zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr ungeeignet sind.



    Auf Basis dieser Vorschrift bekommen die dafür ausgewählten Gemeindeeinwohner ein Schreiben, nachdem Sie für den Dienst in der Feuerwerh verpflichtet werden. Fertig.

    Der Rest ist eigentlich wie bei Dir und mir, die vollkommen freiwillig in die Wehr eingetreten sind.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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