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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440409 | ||
| Datum | 16.11.2007 12:06 MSG-Nr: [ 440409 ] | 29815 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Häfner Wie allerdings die Voraussetzungen zur Zwangsverpflichtung einzelner Bürger sind, konnte mir immer noch niemand beantworten? Dies ist in den Brandschutzgsetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Für Ba-Wü gilt, daß es keinen Unterschied gibt, ob Du freiwillig in die FF eintrittst, oder ob Du dienstverpflichtet wirst (nein, das hat nichts mit der Freistellung vom Grundwehrdienst über den KatS zu tun).
Auf Basis dieser Vorschrift bekommen die dafür ausgewählten Gemeindeeinwohner ein Schreiben, nachdem Sie für den Dienst in der Feuerwerh verpflichtet werden. Fertig. Der Rest ist eigentlich wie bei Dir und mir, die vollkommen freiwillig in die Wehr eingetreten sind. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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