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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kaum noch Kraftfahrer für Einsätze | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440761 | ||
Datum | 18.11.2007 00:14 MSG-Nr: [ 440761 ] | 8052 x gelesen | ||
Geschrieben von Henrik Loos Frage: Kann man in solch einem Fall eine Sonderregellung bewirken, um auch eine ordendliche Einsatzbereitschaft zu gewährleisten? Nein. Wozu auch? Die Regelung ist nicht vom Himmel gefallen. Der Träger des Brandschutzes, also die Gemeidne muß dann für die Ausbildung von einer ausreichenden Anzahl an Kraftfahrern der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse auf ihre Kosten sorgen. Und nein. Das Argument "die Gemeinde hat kein Geld" gilt da nicht. Denn ein Einsatzfahrzeug ohne Fahrer ist vergleichsweise wertlos. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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