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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKaum noch Kraftfahrer für Einsätze29 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440761
Datum18.11.2007 00:14      MSG-Nr: [ 440761 ]8052 x gelesen

Geschrieben von Henrik LoosFrage: Kann man in solch einem Fall eine Sonderregellung bewirken, um auch eine ordendliche Einsatzbereitschaft zu gewährleisten?

Nein. Wozu auch? Die Regelung ist nicht vom Himmel gefallen.
Der Träger des Brandschutzes, also die Gemeidne muß dann für die Ausbildung von einer ausreichenden Anzahl an Kraftfahrern der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse auf ihre Kosten sorgen.

Und nein. Das Argument "die Gemeinde hat kein Geld" gilt da nicht. Denn ein Einsatzfahrzeug ohne Fahrer ist vergleichsweise wertlos.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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