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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | ausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen?????????? | 23 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8G., Heilbronn / Baden Württemberg | 441139 | ||
Datum | 19.11.2007 18:47 MSG-Nr: [ 441139 ] | 17488 x gelesen | ||
Hallo,habe da mal eine Frage: Ich habe mich bei einer großen Berufsfeuerwehr beworben...und habe nun eine Stelle bekommen zum Brandmeisteranwärter.....jetzt folgt nur noch der Ärztliche Test....und da habe ich meine Bedenken. Hatte vor 5 Jahren einen Fahrradunfall wodurch mein rechtes Gehör zu 70% verschwand....das Trommelfell wurde dadurch nicht verletzt und das Innenohr ist trotzdem noch voll funktionstüchtig...aber halt der übergang vom mittelohr zum Innenohr hat schaden genommen. ich komm damit super klar...und es ist für mich auch keine Behinderung, da mein linkes Gehör zu 100% funktioniert.ich höre eigentlich alles was ich auch hören will.... Habe aber beim Vorstellungsgespräch natürlich nichts davon erzählt..... Jetzt zu der Frage: Wäre das ein Ausschlussgrund bei der Berufsfeuerwehr bzw im Rettungsdienst? Was wäre wenn man eine schriftliche Erklärung abgibt, das bei berufsunfähigkeit die BF bzw die Stadt keine kosten für mich tragen muss. Ist es überhaupt wichtig das man ein 100% Hörvermögen für den Beruf braucht??? die BF wird nicht alle Anwärter übernehmen können nach der Ausbildung. Ich habe zur Zeit einen festen Job.....daher ist es sehr riskant....da ich weiß das das Gesundheitsamt, wo der Test stattfinden wird kein richtigen Hörtest macht....der Arzt redet kurz leise mit jemanden und wenn man das gehört hat ist der Hörtest dadurch bestanden.... bitte schreibt mir eure Meinung.... | ||||
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