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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themaausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen??????????23 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz441164
Datum19.11.2007 20:12      MSG-Nr: [ 441164 ]15883 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Alexander Gemsingich komm damit super klar...und es ist für mich auch keine Behinderung, da mein linkes Gehör zu 100% funktioniert.ich höre eigentlich alles was ich auch hören will....

Kann ich mir so nicht vorstellen, ein Höhrverlust von 70% bedeutet das Du auf einem Ohr eine "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" hast. Wurde Dir deswegen bzw. hast Du deswegen einen GdB beantragt? Ich könnte mir vorstellen das es da mindest 20% Erwerbsminderung gibt (mit etwas Glück sogar 30%).

Leider hast Du diese "körperliche" Einschränkung bei Deinem Vorstellungsgespräch nicht erwähnt. Damit hast Du Dich nach meiner Ansicht schon selbst für den Beruf disqualifiziert. Selbst wenn Du mit etwas Glück durch den Hörtest bestehst, was ist wenn das währende Deiner Anwärterzeit herauskommt? Selbst wenn das kein Ausschlussgrund währe, Du hast dies bei Deinem Vorstellungsgespräch arglistig verschwiegen. Das könnte Dir sehr negativ ausgelegt werden.

Geschrieben von Alexander GemsingIst es überhaupt wichtig das man ein 100% Hörvermögen für den Beruf braucht???

Nach meiner Ansicht auf jedem Fall.

Gruß vom Berg

Jakob


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