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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441265 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:13 MSG-Nr: [ 441265 ] | 169366 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Keller Unabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten." Sehe ich ja auch so... Geschrieben von Sven Keller Wenn jemand nachts, innerorts auf der gut beleuchteten, ausgebauten, einsehbaren, Fußgänger- und Pkw-losen Bundesstraße 100 km/h fährt und würde erwischt, bringen ihm auch die Sonderrechte nichts. Das ist natürlich kein Einzelfall. Aber warum bringen mir die Sonderrechte dabei nichts? Wenn Du das so pauschal weißt, bringen mir aber auch die Sonderrechte auf so einer Straße mit einem Einsatzfahrzeug nichts... Und das glaube ich nun definitiv nicht. | ||||
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