Geschrieben von Peter SchmidZudem glaube ich nicht, dass der kleine Wehrleiter mit seiner Dienstanweisung Bundesrecht kippen kann. Kann er natürlich nicht, und macht er auch nicht. Er beeinflusst (möglicherweise) nur die spätere Rechtsauslegung in der Weise, dass er die Tatbestandsvoraussetzung als nicht vorliegend definiert. Damit steht er in keinem Konflikt zur Rechtsnorm.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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