| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441383 | ||
| Datum | 20.11.2007 13:41 MSG-Nr: [ 441383 ] | 169021 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Tom Kraus Ich selber hab z.B. einen sehr langen Anfahrtsweg zum Fw-Haus, der über Landstraßen mit 50er Beschränkung führt, Da könnten mir SOnderrechte (schneller fahren dürfen) durchaus einiges sparen. Wenn die Geschwindigkeit auf einer Landstraße auf 50 km/h begrenzt ist, wird das gute Gründe haben. Was sollen Dir da Sonderechte bringen? Dass Du auf der kurvenreichen Buckelpiste oder was auch immer das für eine Straße ist, dann mit 70 oder 80 Sachen fährst und dann wieder eine Unfallmeldung hier auftaucht wie z.B. "19-jähriger FA verunglückt mit PKW auf Fahrt zum Einsatz", oder was? Leute, kommt bloß auf den Teppich, wenn ich einige Aussagen in diesem Thread lese, kommt mir echt die Galle hoch. Sorry. MkG, Sven | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|