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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441415 | ||
| Datum | 20.11.2007 15:35 MSG-Nr: [ 441415 ] | 168590 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn es sich die FF Grafschaft erlauben kann, dann bitte.Wir haben eine solche Dienstanweisung nicht. Aber ich halte es generell für möglich und auch rechtlich haltbar, dass eine solche Dienstanweisung erlassen werden kann. Geschrieben von Thomas Edelmann Wie hier im Thread schon geschrieben, sollte sich mal ein Staatsanwalt mit dem verspäteten Eintreffen der Feuerwehr beschäfftigen müssen, kann es für die Herausgeber einer solchen DA sehr unangenehm werden.Das hab ich in diesem Thread auch schon geschrieben. Ändert aber nichts daran, dass es solche Herausgeber geben kann/wird. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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