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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen441437
Datum20.11.2007 17:00      MSG-Nr: [ 441437 ]168820 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Thorsten Engmann
Weil sonst ist es genau das selbe persönliche Pech, wenn ich auf der selben Strecke als maschinist mit meinem Einsatzfahrzeug geblitzt werde! Weil dafür gilt genau die selbe Rechtsgrundlage.
Denn auch hier gilt: § 35 <> § 38!


Nein.

Privater PKW: maximal, wenn überhaupt (untersch. Rechtsprechungen) Sonderrechte § 35.

Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn: Sonderrechte § 35 UND Wegerechte § 38.

Klarer Unterschied.

MkG, Sven



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