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ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen441443
Datum20.11.2007 17:10      MSG-Nr: [ 441443 ]168632 x gelesen

Sven, mein Namensvetter,

Geschrieben von Sven Tönnemann
Es spielt für die Frage, ob man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten durfte keine Rolle, ob man Blaulicht und Einsatzhorn verwendet hat, überhaupt keine Rolle.

Daher beim Blitzen: Kein Unterschied!


Bei allem Respekt:

Wir sind mit mehreren Einsatzfahrzeugen mehrfach auf Alarmfahrt mit eingeschaltetem SoSi geblitzt worden, viele lustige Bilder, Konsequenzen: keine.

Wenn ich oder andere FA durch diese Radarfallen mit den entsprechenden Geschwindigkeiten mit ihren Privat-PKW auf Anreise zur Wache gefahren wären, wären etliche Führerscheine weg gewesen.

MkG, Sven



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