News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Dichtprüfung MSA Auer Atemschutzmasken | 5 Beiträge | ||
Autor | Klau8s R8., Erlbach / Bayern | 441878 | ||
Datum | 22.11.2007 08:49 MSG-Nr: [ 441878 ] | 8417 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Im Gerätewarthandbuch zu den MSA Auer Atemschutzmasken (Ausgabe Sept. 2003) sind Messungen zur Dichtprüfung beschrieben: ---- 3.4.1 Durchführung der Prüfung 3.4.1.1 Prüfung der kompletten Vollmaske (im einsatzbereiten Zustand) einschließlich Ausatemventil Vollmaske auf Prüfeinrichtung montireren. 10mbar Unterdruck erzeugen. Die Vollmaske gilt als dicht, wenn die Druckänderung nicht mehr als 1,0mbar innerhalb einer Minute beträgt. 3.4.1.2 Prüfung der kompletten Vollmaske bei dichtgesetztem Ausatemventil 3.4.1.2.1 Vollmaske 3S Vorkammer abknöpfen Ventilscheibe entfernen und Ventilgehäuse mit Verschlusskappe (Best.-Nr. siehe Punkt 7) dichtsetzen. Prüfung, wie unter Punkt 3.4.1.1 beschrieben. [es folgt die Beschreibung derselben Messung für andere Maskentypen.] ---- Es steht nirgends, daß eine der beiden Prüfungen optional wäre o.ä., und ich begreife nicht so ganz, welchen Sinn die zweite Prüfung mit dichtgesetztem Ausatemventil haben soll. Wenn die Maske im betriebsbereiten Zustand dicht ist, sollte sie es mit dichtgesetztem Ausatemventil doch erst recht sein, oder? Klärt mich bitte auf! Mit freundlichen Grüßen, Klaus | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|