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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDichtprüfung MSA Auer Atemschutzmasken5 Beiträge
AutorKlau8s R8., Erlbach / Bayern441878
Datum22.11.2007 08:49      MSG-Nr: [ 441878 ]8417 x gelesen

Hallo zusammen,

Im Gerätewarthandbuch zu den MSA Auer Atemschutzmasken (Ausgabe Sept. 2003) sind Messungen zur Dichtprüfung beschrieben:

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3.4.1 Durchführung der Prüfung
3.4.1.1 Prüfung der kompletten Vollmaske (im einsatzbereiten Zustand) einschließlich Ausatemventil

Vollmaske auf Prüfeinrichtung montireren. 10mbar Unterdruck erzeugen. Die Vollmaske gilt als dicht, wenn die Druckänderung nicht mehr als 1,0mbar innerhalb einer Minute beträgt.

3.4.1.2 Prüfung der kompletten Vollmaske bei dichtgesetztem Ausatemventil
3.4.1.2.1 Vollmaske 3S

Vorkammer abknöpfen Ventilscheibe entfernen und Ventilgehäuse mit Verschlusskappe (Best.-Nr. siehe Punkt 7) dichtsetzen. Prüfung, wie unter Punkt 3.4.1.1 beschrieben.

[es folgt die Beschreibung derselben Messung für andere Maskentypen.]

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Es steht nirgends, daß eine der beiden Prüfungen optional wäre o.ä., und ich begreife nicht so ganz, welchen Sinn die zweite Prüfung mit dichtgesetztem Ausatemventil haben soll. Wenn die Maske im betriebsbereiten Zustand dicht ist, sollte sie es mit dichtgesetztem Ausatemventil doch erst recht sein, oder? Klärt mich bitte auf!

Mit freundlichen Grüßen, Klaus



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