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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPromillegrenze bei Fahrten unter Sosi29 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz442208
Datum23.11.2007 16:11      MSG-Nr: [ 442208 ]10003 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Volker EhrhardtMir erschliesst sich aber nicht, warum ich offiziell noch Auto fahren darf (< 0,8), aber an einer Einsatzstelle nichts tun darf.

Wo steht das? Gebrüder Grimm, Seite 7?

In Jahr 2001 wurde die Promillegrenze für alle Kraftfahrer von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt(seit August 2007 ist das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger hinzugetreten). Was viele aber immer noch nicht wissen oder wahrhaben wollen: Schon 0,3 Promille, kombiniert mit Fahrfehlern, können für jedermann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen!

Schon ein kleiner "Schlänker" oder ein Fahrfehler der unter Umständen auch mit 0,0 Promille vorgekommen währe, könnte, wenn eine Alkoholkontrolle efolgt und 0,3 Promille festgestellt werden, als alkoholbedingter Fahrfehler ausgelegt werden; und Ciao Pappe! Also aufgemerkt!

Gruß vom Berg

Jakob


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