News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Promillegrenze bei Fahrten unter Sosi | 29 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 442208 | ||
Datum | 23.11.2007 16:11 MSG-Nr: [ 442208 ] | 10003 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Volker Ehrhardt Mir erschliesst sich aber nicht, warum ich offiziell noch Auto fahren darf (< 0,8), aber an einer Einsatzstelle nichts tun darf. Wo steht das? Gebrüder Grimm, Seite 7? In Jahr 2001 wurde die Promillegrenze für alle Kraftfahrer von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt(seit August 2007 ist das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger hinzugetreten). Was viele aber immer noch nicht wissen oder wahrhaben wollen: Schon 0,3 Promille, kombiniert mit Fahrfehlern, können für jedermann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen! Schon ein kleiner "Schlänker" oder ein Fahrfehler der unter Umständen auch mit 0,0 Promille vorgekommen währe, könnte, wenn eine Alkoholkontrolle efolgt und 0,3 Promille festgestellt werden, als alkoholbedingter Fahrfehler ausgelegt werden; und Ciao Pappe! Also aufgemerkt! Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|