Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | OT, war: Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung... | 2 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 442259 |
Datum | 23.11.2007 22:47 MSG-Nr: [ 442259 ] | 5509 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Dirk Ruzickawenn hier schon HLF die keine sind gelobt werden.... Also ich lese im entsprechenden Thread, dass dieses Fahrzeug zwar HLF genannt, aber im Funkrufnamen deutlich unterschieden wird (das entscheidende Kriterium zur taktischen Führbarkeit ist also gegeben). Außerdem wird von Christian selbst dort der Vergleich hin zu einem LF10/6 gezogen, nicht zu einem Norm-HLF.
Von deinen dort genannten Kritikpunkten:Bodenfreiheit gleich null?
Strassenfahrgestell?
Beladung ausgesprochen spärlich
Dachkasten........
LIMA am Heck.
Keine Schiebleiter?
Und in ein 21 Jahre altes Fzg Geld zu stecken blieb letztlich nur das Strassenfahrgestell, an dem du dich in späteren Beiträgen noch aufhängst. Aber auch das ist mit der Norm des Fahrzeugtyps, an das sich dieser "Holländer" anlehnt (bzw. der Normsituation zum Zeitpunkt der Beschaffung), ohne weiteres vereinbar.
Zu den Widerlegungen der anderen Punkte kam bislang kein Kommentar von dir... Irgendwie interessant unter dem Aspekt:
Finde es nur ne Frechheit so vehement falsche Dinge zu behaupten ohne die Lage zu kennen.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|