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Feuerwehr-Verordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaPressemeldung des ISM RLP zur Novellierung der FwVO RLP41 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)442719
Datum26.11.2007 11:27      MSG-Nr: [ 442719 ]14109 x gelesen
Infos:
  • 26.11.07 Neuorganisation der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz

  • Link zur Meldung:
    Bruch: Sicherheitsstandard gehalten, Einsparpotential erschlossen
    Neuorganisation der Feuerwehren

    Wie Innenminister Karl Peter Bruch heute in Mainz bekannt gab, wird die Mindestausstattung der Feuerwehren zur Abwehr von Brand- und technischen Gefahren neu geregelt. ?Mindestausstattung? bezieht sich hier in erster Linie auf die konsequente Anschaffung der bereits eingeführten neuen Feuerwehr-Fahrzeuggeneration, aber auch auf die Schutzausrüstung und Schutzkleidung der Feuerwehrleute. ?Die Fahrzeuge zeichnen sich gegenüber den bisherigen Typen sowohl durch einen größeren Einsatzwert als auch eine bessere Wirtschaftlichkeit aus?, so der Minister. Diese Leistungsmerkmale erreiche man einerseits durch den Einsatz von Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen als Universalfahrzeuge für die Brandbekämpfung und die Technische Hilfe, und andererseits durch die Verwendung von kleinen, wendigen Staffelfahrzeugen für die Brandbekämpfung.

    ?Die Transformation der Feuerwehr umfasst Organisation, Ausrüstung und Ausbildung?, erläuterte der Minister. ?Diese Bereiche müssen so geordnet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Gefahrenabwehrsystems auch zukünftig trotz der sich ändernden Rahmenbedingungen erhalten bleibt.? Rechtlich werde sich diese Transformation in der Novellierung der Feuerwehrordnung widerspiegeln, deren Überarbeitung bereits im Oktober 2006 begann. Mit dem Abschluss sei 2009 zu rechnen. ?Die gegenwärtige Neuregelung der Fahrzeugausstattung zur Bekämpfung von Brand- und Technischen Gefahren ist ein wichtiger Meilenstein in dem Transformationsprozess des Feuerwehrwesens?, so Bruch abschließend.

    Die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Feuerwehrwesens mache die aktuellen Einsatzzahlen deutlich: ?Allein im Jahre 2006 rückten die Freiwillige und die Berufsfeuerwehren insgesamt 44 787 Mal aus. In Rheinland-Pfalz leisten 2 338 kommunale Feuerwehren mit ihren 56 036 Helferinnen und Helfer einen unverzichtbaren Beitrag für die Innere Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Für diese Gefahrenabwehr benötigen die hauptamtlichen sowie die freiwillig-ehrenamtlichen Feuerwehrleute vor allem eine bedarfsgerechte und zweckmäßige Mindestausstattung, die zugleich wirtschaftlich und sparsam ist?, betonte der Innenminister. Mit der neuen Generation an Fahrzeugen werde auch in Zukunft der gegenwärtige Sicherheitsstandard beibehalten und gleichzeitig erschlössen sich Einsparpotentiale für die Kommunen. Eine erste Kostenabschätzung belege, dass bei einer konsequenten Umsetzung der Neuregelungen 56,5 Millionen Euro eingespart werden können.


    Mal weg von der hoch gepriesenen "neuen Fahrzeuggeneration": Was soll sich denn in Sachen "Mindestausstattung mit Schutzausrüstung/Schutzkleidung" ändern? Ob die hohen Herren nun auch mal in RLP auf das Thema Überhosen gekommen sind? Wenn ich bedenke, wann diese Thematik aufkam, und bis wann mit der neuen FwVO gerechnet wird, dann kommt der "Feuerwehrneuheitendurchsetzzeitraum" ja ungefähr hin...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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