| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | Mal wieder ein wichtiger Funktionsträger.. | 18 Beiträge |
| Autor | Bast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz | 442809 |
| Datum | 26.11.2007 18:06 MSG-Nr: [ 442809 ] | 6202 x gelesen |
Geschrieben von Josef MäschleMeiner Ansicht nach absolut nicht.
Der Tuppmann darf also seinen Truppführer nicht darauf aufmerksam machen, wenn dieser mal etwas übersieht?
Das geht doch gar nicht aus meiner Ausführung hervor... selbstverständlich darf der Truppmann seinen Führer Aufmerksam machen... muss er ja auch der Sicherheitsbeauftragte/Abschnittsleiter Sicherheit darf zur Not den Gesamten Einsatz einstellen... wie gesagt bei entsprechender Gefährdung.
Wie der Funktionsträger bezeichnet wird ist Sache der Aufgabenträger darüber möchte ich mich nicht Auslassen.. nur wenn solch eine Person vorhanden ist sollte sie kenntlich gemacht werden.
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