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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuslegung des Begriffs 'Bedeutende Sachwerte' im Rahmen des 38 StVO8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443219
Datum28.11.2007 13:38      MSG-Nr: [ 443219 ]8805 x gelesen

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.=> Preisfrage (ohne Preis):
Wann ist denn ein Sachwert bedeutend? Gibt's da irgendwelche Aussagen in div. Kommentaren oder seitens der Rechtssprechung?
Gerüchten zufolge soll es früher mal im Rahmen einer (evtl. Maschinisten-) Ausbildung als "grobe Hausnummer" den Betrag von 4000 DM gegeben haben, eine Quelle dafür konnte mir der Behauptende allerdings nicht nennen. Hat das schonmal jemand irgendwo gehört?

(Das man anhand des Alarmstichwortes weder den bereits gegebenen Schadenswert noch den verhinderbaren absehen kann, ist klar und sollte nicht Bestandteil der Diskussion sein.)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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 28.11.2007 13:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 28.11.2007 14:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 28.11.2007 15:11 Heik7o K7., Bonn
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