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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungshubschrauber
RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW443490
Datum29.11.2007 17:23      MSG-Nr: [ 443490 ]213602 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Sebastian WeißJa nun, da sind wir schlau: Für häufig vorkommende Fahrzeuge wie zB RTW oder KTW gibts gleich mehrere Kennziffern, RTW ist beispielsweise alles von 83 bis 88.

    und ich bin auch schlau und frag, wie unterscheidet Ihr taktisch:
    NEF
    NAW
    KTW
    KTW (4-Trage, oder unterqualifiziert besetzt o.ä.)
    G-KTW
    G-RTW
    S-RTW
    I-RTW
    Itensiv-Verleger
    RTH
    usw.

    Geschrieben von Sebastian WeißUnd für doppelte LFs gibts ja immernoch die 49 als "sonstiges Löschfahrzeug".
    Genau das ist der Punkt, den ich an unserem System.. nunja.. verbesserungswürdig finde. So eine 3. TKZ hat noch keinen umgebracht.


    eben, zumal man das ja auch erst vor 30 Jahren eingeführt hat...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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