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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Kerzen in Firmen / Betrieben | 5 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 443693 | ||
Datum | 30.11.2007 13:48 MSG-Nr: [ 443693 ] | 6454 x gelesen | ||
Moin, ich wurde heute in meiner Eigenschaft als Brandschutzbeauftragter im Betrieb angesprochen, ob es zulässig ist, in Betrieben / Firmen brennende Kerzen aufzustellen. Hier meine ich besonders Räume wie Eingangsbereiche, die nicht durchgängig unter Beobachtung stehen. Natürlich ist sichergestellt, dass niemand an die Kerzen herankommt. Mir ist natürlich klar, dass so etwas nicht unbeaufsichtigt stehen soll. Wird ja auch oft genug bekannt gegeben. Aber ist das deshalb verboten? Nun kommt in der nächsten Woche unsere Konzernleitung ins Haus, und bei denen (Hessen) soll dieses (zumindest angeblich) nicht mehr zulässig sein. Leider habe ich so nichts gefunden, und da wir dann nicht dumm dastehen möchten, mal die Frage in die große Runde. Hat jemand Quellen dazu? Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | ||||
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