Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 444291 |
Datum | 03.12.2007 10:18 MSG-Nr: [ 444291 ] | 7472 x gelesen |
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Alexander Sucker
Brand in der Garage -> Brandschutzfirma von der anderen Strassenseite
Nein, denn Brandschutz ist dazu da, um vor einen Brand zu schützen, nicht um einen entstanden Brand zu löschen.... :-)
Eigentlich kannst Du in jedem Fall die Feuerwehr rufen, ist dann bloß eine Frage der Kosten....
Das ich "kann" ist mir klar, es geht jetzt um das "muss".
Wenn ich mit dem Gegenüber gut kann (um bei dem Beispiel zu bleiben) und weiss, das er einen 50 Liter Schaumlöscher im Laden hat, kann ich den dann nicht anrufen und damit zu mir holen?
Der Schaden wird damit geringer sein, die Kosten zahlt die Versicherung.
Die Frage ist, zwingt mich jemand die Feuerwehr zu rufen?
Alex
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
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