Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444303 |
Datum | 03.12.2007 10:54 MSG-Nr: [ 444303 ] | 7494 x gelesen |
Geschrieben von Alexander SuckerDie Frage ist, zwingt mich jemand die Feuerwehr zu rufen?
Hallo Alexander,
es zwingt dich keiner, die Feuerwehr zu rufen, wenn´s bei dir brennt oder was anderes passiert.
Die Frage ist dann nur, was die Versicherungen (Brand- und Hausratversicherung etc) dazu sagen. Denn es könnte ja sein, dass durch deine Nichtalarmierung der Schaden höher ist als durch die Alarmierung. Dann schaust wahrscheinlich mit dem Ofenrohr ins Gebirg.
Geschrieben von Alexander SuckerDer Schaden wird damit geringer sein, die Kosten zahlt die Versicherung.
Kann ich mir kaum vorstellen. Was willst du mit deinem 5ßl Schaumlöscher löschen.
Und wenn dann noch ein Wohlmeinender Nachbar bei der Feuerwehr anruft, dann schlägt die aber auf mit allem was sie hat und diese muss dann löschen.
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|