Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Jährliche UVV-Unterweisung | 25 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 444379 |
Datum | 03.12.2007 18:29 MSG-Nr: [ 444379 ] | 15429 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehr
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Forum,
im §15 der GUV-C 53 (UVV-Feuerwehren) wird gesagt, das sich jeder FA im Rahmen einer Aus- und Fortbildung mindestens 1x jährlich (so der Verweis auf §4, Grundsätze und Prävention) unterziehen muss.
Welche Folgen kann es haben, wenn der FA dieser Pflicht nicht nachkommt?
Ich spreche nicht unbedingt von einem Schadenfall, da hier sicherlich erst einmal der Kausalzusammenhang zwischen "3 Jahre UVV-Unterweisung schwänzen" und dem "stolpern über einen Hydrantendeckel" erfolgen muss, was in vielen Fällen sicherlich schwer sein wird.
Gibt es seitens der GUV "disziplinarische" Massnahmen, mit der sie an den die Feuerwehr tritt, oder gibt es gar disziplinarische Mittel der FW, da der FA seiner Dienstpflicht nicht nachkommt?
Gruß ado
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| 03.12.2007 18:29 |
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