Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Jährliche UVV-Unterweisung | 25 Beiträge |
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 444388 |
Datum | 03.12.2007 19:01 MSG-Nr: [ 444388 ] | 11692 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Die jährliche UVV-Übung ist natürlich schon obligatorisch (Gähn-Übung). Da du aber nie 100% der Leute erreichst, hab ich mir angewöhnt, bei entsprechenden Übungen (BSP: Leiterübung, Motorsäge) einen entsprechenden Vermerk ins Dienstbuch zu schreiben "Sicherheitshinweise gem. UVV mündlich erteilt". So ist zu mindest gewährleistet, dass auch die erreicht werden, die die Gähn-Übung verpasst haben.
Gruß Daniel
Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.
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| 03.12.2007 18:29 |
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., Stolberg-Gressenich |
| 03.12.2007 18:34 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 03.12.2007 19:01 |
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Dani7el 7G., Überherrn | |