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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Jährliche UVV-Unterweisung | 25 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 444395 | ||
Datum | 03.12.2007 19:22 MSG-Nr: [ 444395 ] | 11710 x gelesen | ||
mit obligatorisch meinte ich eher "ist die erste Übung im Jahr" und Tradition. Also nicht obligatorisch gem. UVV sondern gem. Übungsplanung meines Löschbezirkes :-) Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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