Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
zurück
|
Thema | Bayern: Personenrettung VU (nicht) kostenlos? | 37 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444854 |
Datum | 05.12.2007 13:46 MSG-Nr: [ 444854 ] | 18070 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Tobias Josef RieschNach dem aktuellen bayerischen Feuerwehrgesetz kann die Gemeinde bei Unfällen mit Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen dem Halter des Fahrzeuges (egal ob Verursacher oder nicht) die Kosten des gesamten Einsatzes in Rechnung stellen (genauen Wortlaut bitte selbst nachlesen).
Hallo Tobias Josef,
dem muss ich aber schon widersprechen.
Die Feuerwehr ist verpflichtet Hilfe zu leisten siehe hier:
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(VollzBekBayFwG),
4.2 Technischer Hilfsdienst
4.2.1 Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen
zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen
nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen
oder Sachen bedeutet. Ein Notstand liegt vor, wenn die Allgemeinheit bedroht
ist. Die gemeindlichen Feuerwehren leisten aber in diesen Fällen nur dann
technische Hilfe, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1
BayFwG). Das ist anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen
wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener
technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist.
9
4.2.2 Als Einsätze bei Unglücks- oder Notfällen können in der Regel folgende, in
der Praxis bedeutsame Fälle angesehen werden:
− technische Hilfe im Rettungsdienst
− Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse
− Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (z.B. Mineralölunfälle)
− Hilfeleistungen bei Wassergefahren (nicht Beseitigung der Folgen bereits einge−
tretener Schäden)
− Öffnen und Verschließen von Räumen wegen Gasgeruch, Wasseraustritt und
dergleichen
− Maßnahmen gegenüber Tieren, die selbst eine Gefahr darstellen oder sich in
hilfloser Lage befinden.
In all diesen Fällen besteht ein öffentliches Interesse an der Hilfeleistung der Feuerwehr
nur, wenn verantwortliche Personen nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen
werden können oder (mit eigenen oder fremden Mitteln) zu wirksamer Abwehr nicht
in der Lage sind und wenn die sofortige Hilfe zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
Es ist zwar nicht explizit beschrieben, dass die Rettung von Menschen nichts kostet, bzw. nicht berchnet wird, aber die Masse der Gemeinde legt das aber m.E. so aus. Und das finde ich gut so, denn deswegen bin ich auch zur FF gegangen.
Ist aber wirklich meine persönliche Meinung.
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|