Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Rettungsdienst + TvöD | 27 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 445932 |
Datum | 09.12.2007 21:22 MSG-Nr: [ 445932 ] | 9165 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Dietmar ReimerÖkonomisch nachvollziehbar ist das sicherlich aus Sicht des Unternehmers,
Frei nach Loriot: Ach was?
Geschrieben von Dietmar ReimerIn Zeiten der Globalisierung werden wir uns solcherlei nationale Eigenheiten in Zukunft nicht mehr leisten können...:-)
Das hört man öfter, ja. Allerdings sonst imemr in Zusammenhang mit dem Beamtenstatus von Feuerwehrleuten...
Geschrieben von Dietmar ReimerZwischen den Extremen gibt es sicher noch genügend Spielraum...
Welchen denn? Die Variante mit den Betten zum Preis der Variante mit der 30 Minuten-Pause? Naja, also komm, SO VIEL unternehmerischen Verstand haben selbst Ratsmitglieder...
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn man nach einer kaputten Nacht auf dem RTW morgens mit dem Angriffstrupp tauscht, hat man nicht viel gewonnen, weil man dann in Blau Arbeitsdienst macht.
Das mag für Mittagswechsel und "echten Arbeitsdienst" stimmen. Für andere BFs mit Morgenwechsel und "Die blauen schaukeln sich auf der Wache die E... und gucken den weißen beim Ausrücken zu" (ja, sowas gibt es...) sieht das schon anders aus.
Geschrieben von Dietmar ReimerGibt es mit Morgenablösung da andere Modelle?
Auch keine 100% astreinen. Aber es gibt (gab?) z.B . eine WF, da macht die eine Hälfte der Wachbteilung tagsüber Arbeitsdienst, während die andere Hälfte ruht und nachts wird gewechselt. Das soll keine Lanze für nächtliches Arbeiten sein, aber die Belastung ist so besser verteilt.
Und: Wenn der RTW bis 19.00 Uhr schon 12 Dinger hatte, dann ist der Blaue Kollege im Zustand nach Arbeitsdienst trotzdem noch fitter als die RTW-Besatzung. Ausnahmen bestätigen die Regel und können individual verhackstückt werden (wie vieles dieser Dinge, die man eigentlich nach GMV ohne zentrale Vorgaben abhandeln könnte).
Geschrieben von Dietmar ReimerWie meinst Du das jetzt? Bei uns ist es üblich 100% zu geben, wenn es gefordert ist. Kommt zum Glück nicht immer vor... :-)
Es gibt Tarifverträge (BAT?), da dürfen Bereitschaftanteile nur vorgesehen werden, wenn im Mittel (12 Wochen) tatsächlich mindestens 20% Bereitschaftszeit geleistet wird.
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|