Hallo Kameraden!
Mich hat jetzt jmd. gefragt, ob er seinen AGT-Lehrgang wiederholen müsste, wenn er ein Jahr lang aus dem Atemschutz austritt. Heißt: 1 Jahr lang macht er keine jährliche Belastungsübung und G26 verfällt erstmal.
Könnte er, wenn er wieder möchte, G26 machen und Belastungsübung und ist wieder dabei oder gibt es eine Frist, nach welcher man erst einen AGT-Lehrgang zu absolvieren hat.
Hab schon die Dienstvorschriften gewälzt, nix gefunden... Ansonsten ist mir da auch nix bekannt.
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