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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Zugführer / Gruppenführer | 20 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen | 447569 | ||
Datum | 17.12.2007 20:49 MSG-Nr: [ 447569 ] | 7410 x gelesen | ||
Hallo Christoph, mit der Ausnahme )Organisatorischer Leiter RD, werden Beamte des gehobenen Dienstes nicht im Rettungsdienst eingesetzt. Der ZF sitzt in der Regel in einem Vorrausfahrzeug (VW T5) auf dem HLF 1 fährt er nur mit, wenn der LZ unterbesetzt ist. Das HLF 1 ist mit 1/4 als Mindestausstattung besetzt. Die Sollstärke beträgt 1/5 kann aber nicht immer gehalten werden. Dieses gilt immer auch für das 2. HLF. Der "DL-Führer" ist in de Regel ein DL-Maschinist (mD), denn der muss die Leiter einweisen können. Der Maschinist kann es, wie irrtümlich oft vermutet, nämlich nicht. Gruß aus Bergedorf (F26) www.Drehleiterausbildung.de ...wir sind die mit dem ROTEN HEFT 201: Taktik im Drehleitereinsatz " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!" Karl Valentin | ||||
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