Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge |
Autor | Selm8a v8., Visp / Vallis | 456648 |
Datum | 20.01.2008 17:16 MSG-Nr: [ 456648 ] | 12673 x gelesen |
Ich male evtl jetzt den Teufel an die Wand, aber ich konstruiere jetzt mal den worst case:
Alarm um 23:30h, Einrücken um 0:30h. Nach und nach verlassen alle Kameraden u. -innen das Gerätehaus. Übrig bleiben ich (volljährig) und ein U-18 JF-Mitglied. Wir verabschieden uns und gehen nach Hause. Dem JF-ler passiert auf dem Heimweg etwas (Unfall, Überfall, sexueller Übergriff, etc). Abgesehen von meiner moralischen Schuld, daß ich nach Mitternacht eine U-18 jährige nicht nach Hause gebracht habe, würde mich die strafrechtliche Seite interessieren. Trage ich irgendeine Verantwortung? Wer ist für den JF-ler auf dem Heimweg nach 0.00h verantwortlich? Eltern? Feuerwehrführung? Oder der letzte volljährige im Gerätehaus? Oder ist das eine Grauzone? Darf ein JF-ler nach 22.00h überhaupt noch ausrücken?
Viele Fragen, ich weiß, aber evtl habt Ihr ein paar Tips und Hinweise für mich.
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| 20.01.2008 17:16 |
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Selm7a v7., Visp |
| 20.01.2008 17:19 |
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Selm7a v7., Visp |
| 20.01.2008 17:27 |
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., Neuburg | |