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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Flucht- und Rettungspläne | 4 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 457860 | ||
Datum | 26.01.2008 08:21 MSG-Nr: [ 457860 ] | 6961 x gelesen | ||
Moin! Ich bin z. Zt. DAMIT beschäftigt einen Flucht- und Rettunsplan zu kontrollieren den eine Fachfirma erstellt hat. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. In dem Plan sind alle Behälter und Lagertanks eingezeichnet die im Außenbereich aufgestellt sind. Müssen diese nun im Plan mit Volumen und Inhalt beschriftet werden? Nur bei EX-Gefahr? 2. Muss solch ein Plan erstellt werden wenn ein Anlagenteil übersichtlich ist, die Fluchtwege und Einrichtungen zur Brandbekämpfung vor Ort eindeutig gekennzeichnet sind jedoch in diesem Bereich EX-Gefahr besteht? Speziell geht es um ein Tanklager. 3. Werden Sektionaltore die nicht von außen zu öffnen sind und auch über keine Schlupftür verfügen als Gebäudeeingang gekennzeichnet? Ich wäre dankbar wenn mir jemand eine rechtliche Grundlage nennen könnte. Die gängisten sind bekannt, doch werden keine eindeutigen Aussagen zu meinen Fragen gemacht. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | ||||
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