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RubrikFirst Responder zurück
Themarechtl. Grundlagen in Schleswig-Holstein7 Beiträge
AutorThor8e M8., Dänsichenhagen / Schleswig-Holstein458654
Datum29.01.2008 13:19      MSG-Nr: [ 458654 ]9770 x gelesen

Hi Leute,

wir in unserer Wehr sind derzeit am Planen eines FR, dabei kam von der WEhrführung die Frage auf, welche rechtl. Grundlagen dazu bestehen, also z.b. was passiert, wenn der FR mal nicht ausrücken kann, aus welchen Gründen auch immer, obwohl er alamiert wurde.
Oder welche Gerätschaften müssen mitgeführt werden. (Als Info: Laut wikipedia: Notafllkoffer [ist vorhanden] AED [ist vorhanden] Sauerstoff [ist vorhanden]) die frage ist, ob zusätzlich noch was sein muss ?

Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.

Gruß
KelTaq



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 29.01.2008 13:19 Thor7e M7., Dänsichenhagen
 29.01.2008 23:00 Jan 7A., Wilster
 30.01.2008 16:52 Holg7er 7M., Maintal
 31.01.2008 12:19 Jan 7A., Wilster
 31.01.2008 20:21 Thor7e M7., Dänsichenhagen
 01.02.2008 12:47 Jan 7A., Wilster
 15.03.2009 10:50 Dirk7 H.7, Flintbek

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