| Rubrik | Kommunikationstechnik |
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| Thema | VOIP standalone Telefone auf dem ELW2 oder 3, bzw. FüKom-Fzg. | 24 Beiträge |
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459504 |
| Datum | 01.02.2008 17:12 MSG-Nr: [ 459504 ] | 8152 x gelesen |
Technische Einsatzleitung
Einsatzleitwagen
Hallo,
Geschrieben von Jürgen WenzelAußerhalb des Bundesleistungsgesetzes gab es keine gesetzliche Regelung, da das Netzt zu der Zeit noch der staalichen Hoheit unterlag und irgendwelche Ländergesetze nicht in das Hoheitsrecht des Staates eingreifen konnten.
... sag ich doch, genau dieser Umstand (Netzbetreiber = hoheitliches Handeln einer Bundesbehörde = Bundesrecht) besteht nicht mehr -> Landesrecht greift
Geschrieben von Jürgen WenzelWenn Du zu der Zeit dort beruflich tätig warst, weßt Du auch, daß dieser "andere" Weg ebenfalls als Musteranlage zur RiLi in Form einer Überlassungserklärung vorgegeben war.
... bekannt ... irgendwo in den Lehrunterlagen des "Fm für Führeranwärter aller Fachdienste" der (ehemaligen) KatS-Schule Hessen müßte auch noch eine Kopie der RiLi auch noch rumgeistern (... aus Gründen einer Stauballergie lasse ich die aber besser im Keller ;-) )
Geschrieben von Jürgen WenzelDieses wiederum ließe sich aber nur an einem genau definiertem Einsatzbeispiel konstruieren.
... in 15 Jahren S2/3/6 einer TEL bzw. Ltr. ELW 2 war mir eine zwingende Notwendigkeit einer Festnetzanschaltung noch nicht untergekommen bzw. dort wo wir es gemacht haben waren es Fm-Anschlüsse der Kommune oder vorbereitete Anschlüsse an Objekten besonderer Gefährdung.
Macht inzwischen auch nur noch Sinn bei langfristigen Großereignissen (Hochwasser, Waldbrand u.ä.). Und da ist für mich die Verhältnismäßigkeit erst mal gegeben (da ziehe ich ggf. aus dem selben Paragraphen ganz andere Geräte (teurer, insbes. wg. Verdienstausfall) zur Nutzung heran)
Gruss
Gerhard
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