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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | versicherte Tätigkeit (was: 'Private' Weiterbildung) | 4 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 459860 | ||
Datum | 02.02.2008 20:40 MSG-Nr: [ 459860 ] | 5873 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Wenn Dir jemand in der Feuerwehr die Tür ins Gesicht haut während Du gerade aus der Toilette raus willst und Dir die Nase bricht, dann ist das auch kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Weil (wie war das doch gleich) kacken zwar menschlich, aber eben nicht dienstlich ist ;-) Dazu eine andere Frage: Wie sieht es beim "Alarmmäßigen Treppensteigen" aus? Auf der Treppe umknicken, runterfallen usw. kann jeder. Klar. Aber fällt das alarmmäßige runterlaufen auf einer Treppe auch darunter? Wie sieht die Meinung der FUKs bzw. der Kostenträger bei Hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen dazu aus? Ist das Benutzen einer Rutschstange im Alarmfall eine versicherte Tätigkeit? Grüße Manuel | ||||
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