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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Einsatzleiter
Wehrleiter (RLP)
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRLP: Frage zur 'On scene' Einsatzleitung6 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP460081
Datum03.02.2008 19:54      MSG-Nr: [ 460081 ]6529 x gelesen

Auf einem unserer letzten Übungsabende kam eine interessante Frage in Sachen Einsatzleitung auf.
Im § 25 LBKG RLP ist der Einsatzleiter ja klar definiert, EL ist der Bürgermeister, in Vertretung sein Beauftragter in Sachen Feuerwehr, der Wehrleiter.

Wer ist aber Einsatzleiter, wenn der WL nicht vor Ort ist? Der örtliche Wehrführer (sofern anwesend)?
Und was passiert, wenn mehrere Einheiten in Gruppenstärke zusammenarbeiten?

Ich habe als Pauschalantwort mal den Hinweis gegeben, das man am besten nach GMV und mit Absprachen arbeitet, aber das hat einigen nicht gereicht. Daher die Frage nach rechtlichen Grundlagen.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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 03.02.2008 19:54 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 03.02.2008 22:04 Stef7fen7 H.7, Landau in der Pfalz
 03.02.2008 22:20 Stef7fen7 H.7, Landau in der Pfalz
 03.02.2008 23:12 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.02.2008 11:02 Dani7el 7B., Westhofen
 04.02.2008 11:13 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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