Geschrieben von Marc Dickey Och, daß ist der Person zumeist recht egal. Die ist nur froh überhaupt gelöscht worden zu sein (oder auch nicht). Für die Entfernung möglicher Pulverrückstände haben die Ärzte dann recht viel Zeit. Auch CO2 ist bei der Personenbrandbekämpfung eher unproblematisch im Vergleich zu der Option weiterzubrennen.
Hm, das ist jetzt das erste Mal, dass ich diese Meinung höre. In allen EH-Kursen, die ich bisher absolviert habe (bin selbst auf dem Weg, EH- und SAN-Ausbilder zu werden), war die einhellige Meinung, dass man bei brennenden Personen kein CO2 einsetzen soll, eben wegen der zu erwartenden Unterkühlungsschäden. Anscheinend sind diese dann nicht zu erwarten, wenn ich Dich richtig verstehe?
Und zum Thema Pulverlöscher "gegen" Personen einsetzen: Da gab es mal einen ziemlich ernsten Zwischenfall, bei dem ein "geladener" Pulverlöscher beinah gegen einen randalierenden Gefangenen, der gedroht hatte, die Zelle anzuzünden, eingesetzt werden sollte. Im Rahmen der Nachbereitung gab es dann einen mächtigen Rüffel von "oben", das der Pulverlöscher juristisch gesehen im Einsatzfall einer Waffe gleichgestellt wäre, weil es selbst bei bestimmungsgemäßen Gebrauch zu Gesundheitsschädigungen kommen könnte. Sicherlich ist es absolut indiskutabel (und auch vom gewünschten Einsatzziel her absolut sinnlos), Pulverlöscher als "Beruhigungsmittel" einzusetzen, aber nach diesem Schreiben war dann doch ein wenig Verwirrung darüber, ob man dann bei einem Pulverlöschereinsatz bei einer brennenden Person nicht doch bei Gesundheitsschäden durch inhaliertes Pulver rechtliche Probleme bekommt. Und ich habe halt beim Vergleich Pulver gegen Schaum die Vorstellung, dass man durch die Ausbreitung der Pulverwolke eben doch nicht garantieren kann, dass man dem Brandopfer nicht doch ins Gesicht "pustet". Somit wäre m.E. auch dieser Bereich (also die vorbeugende "Gewissensberuhigung" beim Feuerlöschereinsatz an brennenden Personen) etwas, was eher gegen Pulver spricht.
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