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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher in einer Justizvollzugsanstalt | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 461234 | ||
Datum | 06.02.2008 22:20 MSG-Nr: [ 461234 ] | 6027 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Ein wenig inhaliertes Pulver oder mit Pulver kontaminierte Wunden sind eindeutig ein geringeres Problem als ein toter Häftling. Uns wurde es so verkauft, als wenn das Pulver die Atemwege total verkleben würde und der "Bepulverte" dadurch ersticken müsste... Aber es ist gut zu wissen, dass ich da jahrelang falsche Informationen hatte - auch in Hinblick darauf, dass ich ja selbst irgendwann Leute in EH ausbilden werde und denen dann eben die richtigen Informationen geben möchte. Schon für diese Info hat sich die Frage ja schon gelohnt...;-) | ||||
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