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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ? | 10 Beiträge | ||
Autor | Torb8en 8S., Reinfeld (Holstein) / Schleswig-Holstein | 462411 | ||
Datum | 10.02.2008 14:59 MSG-Nr: [ 462411 ] | 7233 x gelesen | ||
Hallo ! Bei uns steht Ende Februar der Posten als Gruppenführer zur Wahl an der Jahreshauptversammlung. Der vorgeschlagene Kandidat ist allerdings berufsbedingt nicht anwesend am Abend der Versammlung. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit ihn zu wählen ? Er würde dann schriftlich bestätigen, dass er im Falle einer Wahl die Wahl annimmt usw...das ist klar. Aber geht es rein rechtlich ? Ich kann im Brandschutzgesetz nicht so wirklich etwas finden. Vielen Dank und schönen Gruß ! P.S. Meine Wehr liegt im Bundesland Schlesig-Holstein | ||||
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